Als Person, die ehrenamtliche Arbeit leistet, hast du die Möglichkeit eine Fremdbeurteilung einzufordern. Diese beschreibt deine Fähigkeiten im Bezug auf deine Tätigkeit.
Damit die Fremdbeurteilung möglichst aussagekräftig ist, sollte sie von einer Person ausgestellt werden, die mehr Verantwortung trägt als du und dich gut kennt.
In der Pfadi würde eine solche Fremdbeurteilung zum Beispiel die Abteilungsleitung für die Leitungspersonen, die Kurshauptleitung für die Mitleiter oder ein KV-Stufenverantwortlicher für die Equipenmitglieder ausstellen.
Im Folgenden siehst du einen möglichen Ablauf für die Erstellung eines Tätigkeits- und Kompetenznachweises:
Erstes Gespräch | Das erste Gespräch zwischen dir und der ausstellenden Person soll klären, wofür der Nachweis konkret gebraucht wird und was die nötigen Schwerpunkte sein sollen (ein Tätigkeitsnachweis, ein Kompetenznachweis) |
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Erarbeitung des Tätigkeits- und Kompetenznachweises | Mit Hilfe der Auswahlliste für Tätigkeits- und Kompetenznachweise und den Notizen aus dem ersten Gespräch formuliert die ausstellende Person auf dem Formular 1.003 nachweis für freiwillige und ehrenamtliche arbeit einen möglichst aussagekräftigen Text. Die Vorlage und die Auswahlliste sollen als Hilfestellung betrachtet werden. Der Inhalt kann angepasst, Textstellen entfernt oder beigefügt werden, so dass er die zu beurteilende Person fair und richtig beschreibt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, ohne diese Vorlage zu arbeiten und einen eigenen Text zu formulieren. |
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Unterschriften | Die ausstellende Person unterzeichnet den Nachweis und bestätigt somit die Richtigkeit der Angaben des Dokumentes. Der qualitative Wert des Dokumentes steigt noch, wenn eine zweite Person mit ihrer Unterschrift die Angaben bestätigt. |
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Abschliessendes Gespräch | Das abschliessende Gespräch dient dazu, den Inhalt des Nachweises und allfällige Unklarheiten zu besprechen. Du entscheidest dann, ob du den Nachweis so akzeptierst oder nicht. |